Neue DiGA-Verordnung verlangt Nutzungsanalysen – was Hersteller jetzt wissen müssen →
Die neue Änderung der DiGA-Verordnung verpflichtet Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen dazu, Nutzungsdaten systematisch zu erfassen und an das BfArM zu melden. Der Artikel erklärt, welche Kennzahlen künftig relevant sind und wie sich diese datenschutzkonform messen lassen.
Lisa Figas
Scalable commerce in regulated health →
Read this case study from our partner company Inheaden from Darmstadt, Germany
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