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Der Widerrufsbutton kommt – auch für Apps – und bringt massive Unsicherheit für App Developer

Ein Klick auf „Bestellen“ – und schon ist der Vertrag online abgeschlossen. Bisher ist der Widerruf eines Fernabsatzvertrags für die Kunden oft mit Aufwand verbunden, weil ein direkter „Widerrufsbutton“ fehlt und Verbraucher die nötigen Informationen selbst finden müssen. Der Gesetzgeber möchte diesen Prozess nun vereinfachen. Das betrifft insbesondere auch digitale Abomodelle und App-Angebote, die in aller Regel als Fernabsatzverträge geschlossen werden, da der Abschluss des Vertrags vollständig über digitale Kanäle wie Apps oder Websites erfolgen.

Lisa Figas

Lisa is TelemetryDeck's co-founder and product/marketing person
Symbolic image of a hand tapping a button on an app screen
Gesetzesänderung

App-Anbieter müssen ab dem 19. Juni 2026 einen Widerrufsbutton für kostenpflichtige Abos in ihre App einbauen. Dieser Button muss nach jedem Kauf für 14 Tage leicht erreichbar sein, und zwar für alle User innerhalb der EU. Wir zeigen die konkreten Schritte, die App-Developer jetzt in ihre Roadmap aufnehmen sollten.

Technische Lösung fehlt bisher

Für die allermeisten Apps im App Store wird die Zahlung über Apples eigenes Purchase-System abgebildet. Das bedeutet, dass auch ein Widerruf über dieses System stattfinden muss. Apple stellt bisher keine technische Lösung für Developer bereit, die den neuen gesetzlichen Anforderungen genügt.

Neue Regelungen für App-Betreiber ab Juni 2026

Spätestens ab dem 19.6.2026 müssen sämtliche Unternehmen im digitalen B2C-Geschäft einen „Widerrufsbutton“ zur Verfügung stellen. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts (BGBl. 2026 I Nr. 28, verkündet am 5.02.2026), welches eine elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen vorsieht (neuer § 356a BGB).

Damit wird die EU-Richtlinie 2023/2673, die den Verbraucher:innenschutz stärken soll, umgesetzt, welche die Einführung einer europaweit „funktionierenden und leicht zugänglichen“ elektronischen Widerrufsmöglichkeit vorsieht. Der Anlass für diesen Artikel ist die Gesetzesänderung in Deutschland, doch das Thema geht über Landesgrenzen hinaus. Alle, die an EU-Verbraucher verkaufen, müssen sich darauf einstellen, dass ein Widerrufsbutton (oder ein vergleichbarer, klar definierter Widerrufsprozess) EU-weit Standard wird – nicht nur in Deutschland.

So muss die Widerrufsfunktion umgesetzt werden

Die vier wesentlichen Schritte der Widerruffunktion kurz zusammengefasst

  1. Widerrufbutton muss einfach und schnell zu finden sein
  2. Die notwendigen Informationen für den Widerruf müssen automatisiert zusammengefasst werden
  3. Bei Bestätigung des Widerrufs wird dieser automatisiert übermittelt
  4. Rückabwicklung des Kaufes muss unverzüglich erfolgen.

Es gibt zahlreiche Erläuterungen im Netz darüber, wie der Button in Onlineshops eingebaut werden muss. Für Apps ergeben sich jedoch einige Besonderheiten, die wir hier auflisten.

Schritt 1: Einblendung des Widerrufsbuttons und UX-Probleme

Die Anbieter:innen der Apps müssen sicherstellen, dass die Verbraucher:innen, auf der Online-Benutzeroberfläche (also Software, App oder Website) durch das Nutzen einer Widerrufsfunktion eine Widerrufserklärung abgeben können.

Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar und mit „Vertrag widerrufen“ oder einer anderen gleichbedeutenden, eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist (in der Regel 14 Tage) auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, gut platziert und für die Verbraucher:innen leicht zugänglich sein. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Online-Benutzeroberfläche (Website oder App) technisch so ausgestaltet sein muss, dass der Widerrufsprozess einfach, transparent und jederzeit zugänglich ist.

Man merkt, dass der Gesetzgeber hier an größere Bildschirme, wie beispielsweise bei Online-Kursen, gedacht hat, die Verbraucher:innen an ihrem Desktop ansehen, denn für Apps ergibt sich hier bereits das erste Problem: Wo soll der Button platziert werden? Die Größe eines Smartphone-Screens ist begrenzt.

Aus Gesprächen mit App-Developern, die sich bereits mit der Umsetzung befassen, haben wir erfahren, dass der Button beispielsweise an den Stellen eingeblendet werden kann, an denen die User:innen zuvor die Paywall gesehen haben. Auf jeden Fall sollte man ihn in den Screen „Manage Subscription“ einbauen, denn dort würden ihn die User:innen sicherlich auch erwarten.

Rechtlich dürfte das haltbar sein. Die Einschätzung der Kanzlei:

„Nach unserem Verständnis ist es nicht erforderlich, den Widerrufsbutton in einer App dauerhaft sichtbar im Sinne eines permanent eingeblendeten UI-Elements auf jeder Ansicht vorzuhalten. Entscheidend ist vielmehr, dass die Widerrufsfunktion während der gesamten Widerrufsfrist jederzeit leicht auffindbar, gut sichtbar und ohne Umwege erreichbar ist.“

Schritt 2: Zusammenfassung der Informationen zum Widerruf

Mit dem neuen § 356a BGB schreibt der Gesetzgeber ein zweistufiges Verfahren vor.
Der Klick auf den ersten Button bzw. Link soll den Widerruf noch nicht sofort auslösen. Stattdessen sollen die Verbraucher:innen auf eine gesonderte Seite weitergeleitet werden, auf welcher sie ein Formular für den Widerruf finden. Die zweite Stufe soll dann durch eine Bestätigungsfunktion ausgelöst werden, welche ebenfalls gut lesbar und klar formuliert beschriftet sein soll.

Die Widerrufsfunktion muss den Verbraucher:innen auch ermöglichen, eine Widerrufserklärung an die App-Anbieter:innen zu übermitteln und diesen in oder mit der Widerrufserklärung ohne Weiteres folgende Informationen bereitzustellen oder zu bestätigen:

  • Name des Verbrauchers
  • Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder Teilvertrags, den der Verbraucher widerrufen möchte (z. B. Vertragsnummer)
  • Angaben zum elektronischen Kommunikationsmittel, mit welchem den Verbraucher:innen eine Eingangsbestätigung für den Widerruf zu übermitteln ist (z. B. E-Mail).

Sobald diese Informationen (manuell eingegeben oder) von den Verbraucher:innen bestätigt wurden, muss die Online-Benutzeroberfläche es ermöglichen, die Widerrufserklärung über eine Bestätigungsfunktion – ebenfalls klar gekennzeichnet, zum Beispiel mit einem Button „Widerruf bestätigen“ – an die Anbieter:innen zu übermitteln.

Soweit die Anforderungen des Gesetzgebers, doch auch hier ergibt sich ein großes Problem für die App-Anbieter:innen: Wer seine Zahlungen über Apple abwickelt (und dazu ist man ja durch die Apple-Richtlinien gezwungen), weiß in der Regel nichts über seine User:innen.

Dazu App-Developer Sören:

„Apps wissen oft gar nicht, wer ihre Nutzer:innen sind, weil das alles lokal auf dem Gerät läuft und nur Apple die Zahlungsdaten hat.“

Es gibt also nichts, das man einem User innerhalb des Widerrufs-Screens anzeigen könnte, es sei denn, man fragt alle wichtigen Informationen ab, sodass die User:innen ein Formular ausfüllen müssen. Dies entspräche aber wiederum nicht der gesetzlichen Anforderung, dass der Widerruf genauso einfach sein soll, wie der Kauf, wenn der Kauf via Apple Pay mit einem Klick durchgeführt wird (weil alle Informationen durch die Integration bereits vorausgefüllt sind).

Schritt 3: Bestätigung und Übermittlung des Widerrufs

Unmittelbar nach der Ansicht der Zusammenfassung der Informationen zum Widerruf ist den Verbraucher:innen, sofern diese die Bestätigungsfunktion aktiviert hat, eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln, die den Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthält. Dies geschieht in der Regel in der Form einer automatisierten E-Mail. Der Unternehmer muss die Bestätigung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) an die Verbraucher:innen senden. Das Gesetz stellt klar, dass die Widerrufserklärung als rechtzeitig zugegangen gilt, sobald sie vor Ablauf der Widerrufsfrist über die Widerrufs­funktion versandt wurde.

Und auch hier stehen App-Developer wieder vor einem Problem: Der Widerruf muss bestätigt werden, obwohl die Abwicklung des Widerrufs, also die Erstattung der Kosten, gar nicht im Einflussbereich des Developers liegt, wie wir im nächsten Schritt noch einmal verdeutlichen werden.

Schritt 4: Rückabwicklung des Kaufes

In diesem Schritt geht es um die Erstattung der geleisteten Zahlung. Diese muss kurzfristig abgewickelt werden. Das Problem für App-Betreiber: Sie können die Geschwindigkeit der Rückerstattung nicht beeinflussen, wenn der Prozess doch durch das Payment-System von Apple oder Google durchgeführt wird.

Und das führt uns wieder zu dem alten Problem des strengen Regiments, mit dem Apple die Zusammenarbeit mit den App-Developern führt. Denn die Zahlungsabwicklung im Apple App Store läuft bei digitalen Inhalten verpflichtend über Apples In-App-Purchase-System. Apple agiert als Zahlungsabwickler und Vertragspartner gegenüber dem Nutzer. Dafür erhebt Apple eine Provision, meist 30 %, im Small-Business-Programm 15 %. Entwickler:innen erhalten den Rest ausgezahlt. Externe Zahlungsmethoden sind für digitale Güter grundsätzlich eingeschränkt, wurden aber durch regulatorischen Druck (z. B. den Digital Markets Act, DMA) teilweise geöffnet. Abonnements profitieren ab dem zweiten Jahr oft von reduzierten Gebühren. Für physische Güter dürfen eigene Payment-Systeme genutzt werden. Die Regeln und Provisionen stehen weiterhin stark in der Kritik.

Dass Apple sowohl Zahlungsabwickler als auch Vertragspartner ist, ist jedoch auch vorteilhaft, denn so haben viele App-Developer ein Set-up gebaut, bei dem sie gar keine Berührungspunkte mit den Daten ihrer User:innen haben. Das ist hinsichtlich Datenschutz-Regulatorik ein Vorteil, weil man sich dann nicht mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und Zahlungsdaten befassen muss. Und genau diese Trennung von Developern und User:innen ist auch die Politik, die Apple verfolgt.

Anders gesagt: Wegen Apple muss man In-App-Purchase über das Apple-System abwickeln, aber wegen des Widerrufsbuttons muss man die Zahlung selbst abwickeln. Quadratur des Kreises.

Wir können derzeit keine verlässliche Auskunft darüber geben, wie dieses Dilemma zu lösen ist. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels ist uns nicht bekannt, dass Apple sich zum Thema Widerrufsbutton geäußert hätte.

Übergangslösung mit Apple StoreKit

Natürlich können wir hier keine Rechtsberatung anbieten, doch wir haben uns gemeinsam mit den Developern, die an diesem Artikel mitgewirkt haben, einen möglichen Workaround überlegt.

Über das Framework StoreKit stellt Apple einen „Manage Subscription“-Dialog zur Verfügung. Diesen könnte man über den neuen Widerrufsbutton verlinken. Es bleiben jedoch die Probleme der Einbindung des Buttons in das Design der App und die Frage danach, wie die Anbieter:innen der App garantieren sollen, dass die Rückabwicklung auch tatsächlich fristgerecht durchgeführt wird. Zudem sind für diesen Dialog mehr Klicks (Tabs) nötig, als der Gesetzgeber vorsieht. Auch das ist keine ideale Lösung im Sinne des Gesetzes, doch zumindest eine deutliche Annäherung.

Apps können auch über das Framework StoreKit einen "Manage Subscription" Dialog von Apple öffnen. Den Artikel zur Dokumentation von Apple findest Du hier: SubscriptionStoreView.

Wie User jetzt schon eine Erstattung anfordern können

Derzeit läuft der Widerspruch gegen einen Kauf, der über das Apple Purchase System getätigt wurde, wie folgt ab:

  1. App Store-App öffnen
  2. Profil (via Profilbild-Icon) öffnen
  3. Apps & Einkaufsstatistik (Apps & Purchase History) öffnen
  4. Einkaufsstatistik (Purchase History) anklicken
  5. Bei der entsprechenden App auf „Problem melden“ (Report a problem) anklicken
  6. User:innen werden von dort in den Browser weitergeleitet, wo sie sich mit dem Apple-Account einloggen.
  7. Widerruf durchführen

Der Log-in über Apples IDMSA-System (Schritt 6) hat nichts mit der jeweiligen App zu tun und liegt außerhalb des Einflussbereiches der jeweiligen App-Anbieter:innen.

Widerrufsbutton bei Cloud-Payment-Providern

Wir hoffen, dass die bekannten Payment-Provider fristgerecht eine Lösung für den europäischen Markt anbieten. Gemäß unserem derzeitigen Wissensstand sieht es allerdings derzeit noch nicht danach aus, denn derzeit herrscht eine klare Trennung: Payment ist Infrastruktur – Widerruf gehört ins Produkt.

Wir haben alle genannten Anbieter:innen um eine Stellungnahme gebeten und werden diese hier ergänzen, sobald sie vorliegt.

Unterstützt Stripe den Widerrufsbutton?

Unserer Recherche nach unterstützen Zahlungsanbieter wie Stripe derzeit nur die technische Rückabwicklung von Zahlungen (z. B. Refunds oder Kündigung von Abos), stellen aber keinen vollständigen Widerrufs-Workflow bereit. Insbesondere fehlen UI-Komponenten, rechtliche Prozesslogik, Fristenprüfung sowie die notwendige Dokumentation und Bestätigung des Widerrufs. App-Anbieter:innen müssen daher selbst eine zusätzliche Schicht entwickeln, die den Widerruf erfasst, prüft, bestätigt und anschließend die passende Aktion bei Stripe auslöst. Wichtig: Ein Refund allein ersetzt rechtlich keinen Widerruf, sondern ist nur ein Teil des Gesamtprozesses.

Zur Infoseite: Widerrufsrecht im Online-Handel: Pflichten, Risiken und Hilfestellungen für Unternehmen in Deutschland

Unterstützt Apple Pay den Widerrufsbutton?

Unserer Recherche nach übernimmt der Dienst nur die Zahlungsabwicklung, nicht den rechtlich geforderten Widerrufsprozess. Apple Pay stellt keine UI für einen Widerrufsbutton, keine Fristenlogik und keine rechtssichere Dokumentation bereit. Rückerstattungen sind zwar möglich, müssen aber über Dein eigenes Backend oder den jeweiligen Zahlungsprozessor ausgelöst werden. Auch hier gilt: Der Widerruf ist ein eigenständiger rechtlicher Vorgang, den Du selbst erfassen, bestätigen und dokumentieren musst. Apple Pay kann lediglich die Zahlung rückabwickeln, nicht jedoch den gesamten gesetzlichen Widerrufs-Workflow abbilden.

Unterstützt der Google Play Store den Widerrufsbutton?

Unserer Recherche nach übernimmt Google Teile des Widerrufs- und Rückerstattungsprozesses, aber nicht vollständig im Sinne der neuen gesetzlichen Anforderungen. Nutzer:innen können Käufe innerhalb bestimmter Fristen direkt über den Play Store stornieren, und Google wickelt dann auch die Rückerstattung ab. Das löst jedoch nicht die Anforderung, dass der Widerrufsbutton während der Widerrufsfrist von X Tagen permanent sichtbar sein muss.

So haben App-Anbieter:innen in der Regel keinen direkten Einfluss auf den Widerrufsprozess, keine Möglichkeit zur individuellen Gestaltung (z. B. eigener Button oder UX) und nur begrenzte Einsicht in die Begründung oder den Ablauf. Auch wenn Google einen Teil der Rückabwicklung übernimmt, müssen App Publisher prüfen, ob sie zusätzlich einen eigenen Widerrufsbutton und Prozess bereitstellen müssen – insbesondere, wenn der Vertragsabschluss rechtlich zwischen Dir und dem Nutzer:innen erfolgt.

Unterstützt Ayden den Widerrufsbutton?

Unserer Recherche nach unterstützt Adyen keinen Widerrufsbutton im Sinne gesetzlicher Anforderungen. Die Plattform stellt lediglich Zahlungs- und Refund-Funktionen bereit. Entwickler:innen müssen daher selbst eine Lösung bauen, die den Widerruf auslöst, rechtlich dokumentiert und mit einem Refund verknüpft. UX, Fristenprüfung und Bestätigungsmails gehören vollständig in die eigene Verantwortung und müssen sauber umgesetzt werden.

Unterstützt Braintree den Widerrufsbutton?

Unserer Recherche nach bietet Braintree keine integrierte Unterstützung für einen Widerrufsbutton. Zwar lassen sich Rückerstattungen technisch einfach durchführen, doch der eigentliche Widerrufsprozess – inklusive Nutzerinteraktion, Fristenprüfung und rechtlicher Dokumentation – muss eigenständig umgesetzt werden. Entwickler:innen müssen also eine eigene Logik entwickeln, die den Widerruf erfasst und anschließend die passenden Aktionen bei Braintree auslöst.

Unterstützt Paddle den Widerrufsbutton?

Unserer Recherche nach deckt Paddle als Merchant of Record mehr Compliance-Themen ab, bietet jedoch keinen fertigen Widerrufsbutton gemäß gesetzlichen Anforderungen. Zwar übernimmt Paddle Teile der Rückerstattung und Kommunikation, dennoch bleibt die Pflicht, einen klaren Widerrufsprozess bereitzustellen. Dieser muss eigenständig implementiert und mit Paddles APIs verknüpft werden, um rechtlich vollständig konform zu sein.

Unterstützt Mollie den Widerrufsbutton?

Nach unserer Recherche stellt Mollie keine Funktion für einen Widerrufsbutton bereit. Die Plattform konzentriert sich auf Zahlungsabwicklung und Refunds, während der eigentliche Widerrufsprozess außerhalb liegt. Entwickler:innen müssen daher selbst einen Button, die zugrunde liegende Logik sowie die rechtlich erforderliche Dokumentation implementieren und Mollie lediglich zur Ausführung der Rückerstattung im eigenen System verwenden.

Unterstützt Checkout.com den Widerrufsbutton?

Unserer Recherche nach bietet Checkout.com keine direkte Unterstützung für einen Widerrufsbutton. Die Plattform ermöglicht es, Zahlungen zu verwalten und Rückerstattungen durchzuführen, übernimmt jedoch keine rechtliche Prozesslogik. Unternehmen müssen daher selbst einen konformen Widerrufsprozess entwickeln, inklusive Nutzerführung, Fristenprüfung und Dokumentation, und diesen mit den APIs von Checkout.com verbinden.

Unterstützt Fastspring den Widerrufsbutton?

Unserer Recherche nach übernimmt FastSpring als Merchant of Record viele kaufmännische und steuerliche Aspekte, stellt jedoch keinen vollständigen Widerrufsbutton bereit. Auch wenn Rückerstattungen und Teile der Kundenkommunikation unterstützt werden, bleibt die Verantwortung für einen gesetzeskonformen Widerrufsprozess bei den Anbieter:innen. Dieser muss individuell gestaltet und technisch mit FastSpring integriert werden.

Unterstützt RevenueCat den Widerrufsbutton?

Unserer Recherche nach unterstützt RevenueCat keinen Widerrufsbutton, da es selbst keine Zahlungen verarbeitet, sondern Abonnements über App-Stores verwaltet. Der Widerrufsprozess liegt daher entweder bei Apple, Google oder bei den App-Anbieter:innen. Entwickler:innen müssen zusätzlich prüfen, ob ein eigener Widerrufsbutton erforderlich ist, und diesen gegebenenfalls unabhängig von RevenueCat implementieren und betreiben.

Zusammenfassung und Ausblick

Wir glauben, dass diese deutsche Neuauslegung der Richtlinie eine massive Unsicherheit für App-Developer bringt. Zum einen ist die unterschiedliche Ausgestaltung in den Mitgliedstaaten wieder ein Beispiel dafür, dass die Europäische Union den angestrebten „Single Market“ besser harmonisieren muss. Zum anderen ist nicht klar, ob die Käufe, die über den App Store bzw. den Play Store abgewickelt werden, überhaupt davon betroffen sind, weil der Vertragspartner dann eben Apple und Google sind und nicht die App-Publisher. So sind die Anbieter:innen der Apps für den Button zuständig, die Funktion des Buttons liegt jedoch bei Apple.

App-Developer haben nun die Wahl, ob sie auf Nummer sicher gehen oder die ersten Gerichtsurteile abwarten: Beides unbefriedigend, wenn man doch eigentlich anderes zu tun hat.

Mitwirkende

Dieser Artikel ist ein Gemeinschaftsprojekt von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, Regulierung und App-Development.

Rechtsanwältin Michelle Pradel, Kanzlei Schmid Frank Rechtsanwälte PartG mbB

Die Augsburger Kanzlei Schmid Frank Rechtsanwälte ist auf IT-Recht, Datenschutz, Compliance und Hinweisgeberschutz sowie Vertragsrecht spezialisiert. Michelle Pradel ist seit 2024 Rechtsanwältin und hat im selben Jahr das Zertifikat zur Datenschutzbeauftragten (IHK) erlangt.

Lisa Figas, Geschäftsführerin und Co-Founder der TelemetryDeck GmbH

TelemetryDeck bietet App-Analytics-Software und ermöglicht die Erfassung anonymer Nutzungsdaten. Lisa Figas hat TelemetryDeck im Jahr 2020 gemeinsam mit ihrem Co-Founder Daniel Jilg gegründet. Sie befasst sich seit vielen Jahren mit den europäischen Digitalisierungs- und Datenschutzgesetzen und hat sich auf EU-Ebene bereits als Datenschutzexpertin an Initiativen und Lobbyarbeit beteiligt.

Angelo Cammalleri, App-Developer und Herausgeber der App Passable

Angelo Cammalleri ist erfahrener App-Developer und arbeitet im Bereich regulierter Apps, bei denen Datenschutz und Compliance eine große Rolle spielen. Er veröffentlicht bald seine eigene App Passable (derzeit über Testflight verfügbar). Angelo hat zu diesem Artikel seinen Einblick in die Designentscheidungen und die UX-Probleme beigetragen.

Passable

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Sören Gade, App-Developer und Herausgeber der App Bandwidth Monitor

Sören Gade ist erfahrener App-Developer und arbeitet hauptberuflich an hoch performanten Apps, bei denen Zuverlässigkeit und Compliance eine große Rolle spielen. Seine eigene App Bandwidth Monitor stellt sekundengenaue Informationen über die Internetnutzung der AVM FRITZ!Box zur Verfügung. Sören hat für diesen Artikel tiefe Einblicke in das Apple-StoreKit-System gegeben und eigene Recherchen zur Zahlungsabwicklung beigetragen.

Bandwidth Monitor

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Shows your home network‘s aggregated bandwidth as reported by your AVM FRITZ!Box router.

Vielen Dank an alle Mitwirkenden!